Als Geschäftsführer*in eines Bauunternehmens meistern Sie täglich zahlreiche Herausforderungen und treiben Ihr Unternehmen voran: Sie erfüllen komplexe gesetzliche Anforderungen, sichern qualifizierte Arbeitskräfte, bewältigen Lieferkettenprobleme und managen Kostenvolatilität, um an der Spitze zu bleiben. Die größte rechtliche Herausforderung liegt jedoch außerhalb Ihres eigenen Betriebs: in der Generalunternehmerhaftung. Für Verstöße Ihrer Nachunternehmer haften Sie wie ein selbstschuldnerischer Bürge – bei nicht gezahltem Mindestlohn über die Bürgenhaftung nach § 14 AEntG sowie §13 MiLoG, bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 28e Abs. 3a SGB IV. Diese Nachunternehmerhaftung zieht sich durch die gesamte Kette, bis zur persönlichen Verantwortung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG – mit Folgen von Bußgeldern über Gewinnabschöpfung bis hin zu Freiheitsstrafen.





















